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Satzung
Seite 1 | Seite 2 | Seite 3 | Seite 4 | Seite 5 I Seite 6 § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 Der Verein führt den Namen „Sportgemeinschaft SIEMENS BERLIN e.V.“, abgekürzt 4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit 1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. 2 Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Breiten-, Wettkampf-, Gesundheits- und Seniorensports und zur Schaffung eines körperlichen und geistigen Ausgleichs für die berufliche Tätigkeit. 3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5 Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6 Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. § 3 Embleme 1 Die Vereinsfarben sind blau/gelb. In Abzeichen, Standern und Kleidung sollen diese Farben maßgebend sein. § 4 Gliederung 1 Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung selbständige Abteilung gebildet werden. Die abteilungsübergreifenden sportlichen und finanziellen Angelegenheiten werden durch den Vereinsvorstand geregelt. 2 Zur Bildung einer Abteilung bedarf es mindestens zehn Mitglieder in einer Sportart; abgesehen von einer Gründungsphase von sechs Monaten. |
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